Aktuelle Informationen (Stand 28.05.2020)
Liebe Clubmitglieder,
seit gestern gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sie ist gültig ab dem 30.5.2020.
Wir freuen uns, dass wir weiter einen großen Schritt in die Normalität gehen dürfen.
Die wichtigsten Änderungen:
1. Es dürfen bis zu 10 Personen aus verschieden Haushalten an einem Tisch in der Gastronomie sitzen.
2. Der Turnierbetreib ist wieder gestattet.
3. Die Driving-Range ist für den normalen Trainingsbetrieb geöffnet.
4. Die Dusch- und Umkleideräume können wieder genutzt werden.
Zu den einzelnen Lockerungen gibt es separate Hygiene- und Kontaktvorschriften. Bitte beachten Sie die beigefügten geänderten Verhaltensregeln.
Das wichtigste ist das Abstandsgebot von 1,5 Meter. Bitte beachten Sie es jeder Zeit, wenn Sie auf der Anlage sind.
Wir wünsche Ihnen schöne Golfrunden und einen angenehmen Aufenthalt in unserer Gastronomie.
Vorstand und Geschäftsführung.